AGB

Allgemeine Bestimmungen

  • Turistična agencija Sonček d.o.o., Maribor (in Folge Reisebüro) verkauft unter dem Markennamen Holidays in Slovenia eigene Arrangements und tritt somit als Reiseveranstalter auf.
  • Das Reiseprogramm bzw. der Inhalt eines eventuellen Katalogs und die Preisliste des Reiseveranstalters sind Teil der Reisevereinbarung.

Stornogebühren auf www.holidaysinslovenia.eu

Bei Buchung auf www.holidaysinslovenia.eu gelten folgende Stornokosten:

Auf Ihre Weise:

  • kostenlos bis 15 Tage vor Ankunft
  • 50 % 14-6 Tage vor Ankunft
  • 100 % 5-0 Tage vor Ankunft

VIP-Touren:

  • 100 € bis 15 Tage vor Ankunft
  • 100 % 14-0 Tage vor Ankunft

AGB auf www.holidaysinslovenia.eu

TEIL 1

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

  • Das Reisebüro Turistična agencija Sonček d. o. o., Maribor (nachfolgend als „Agentur“ bezeichnet) verkauft Pauschalreisen, bei denen die Agentur als Reiseveranstalter auftritt sowie Reisedienstleistungen anderer Anbieter und Pauschalreisen anderer Reiseveranstalter anbietet, bei denen die Agentur als autorisierter Verkäufer fungiert.
  • Ein wesentlicher Bestandteil des Reisevertrags ist auch das Reiseprogramm bzw. der Katalog und die Preisliste des Veranstalters mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters.

ANMELDUNGEN

  • Die Bestätigung des Angebots der Agentur durch den Reisenden ist sowohl für ihn selbst als auch für die anderen Teilnehmer bindend, zu deren Gunsten er den Vertrag abschließt (nachfolgend als „Mitreisender“ bezeichnet). In jedem Fall ist der Mitreisende der Dritte aus dem Vertrag, das mit dem Obligationenrecht geregelt ist, und er seine Rechte aus dem Vertrag ausschließlich durch den Reisenden ausübt, der den Vertrag mit der Agentur abgeschlossen hat.
  • Vor Bestätigung des Angebots ist der Reisende verpflichtet, sich sorgfältig mit allen Elementen und Warnungen vertraut zu machen, die ihm von der Agentur, einem anderen Reisedienstleister bzw. seitens eines anderen Veranstalters der Pauschalreise übersendet werden.
  • Als verbindliche Bestätigung des Angebots der Agentur zusätzlich zum ausdrücklichen schriftlichen Antrag bzw. unterzeichneten Vertrag gelten auch mündliche oder schriftliche per Telefon oder Internet übermittelte Bestellungen, die den Vor- und Nachnamen des Reisenden sowie die Geburtsdaten und seinen Wohnort bzw. die Vor- und Nachnamen der Mitreisenden enthalten.
  • Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Reiseanweisungen und Bestimmungen von Sonderbedingungen bzw. -angeboten auf der Website der Agentur veröffentlicht sind, wird davon ausgegangen, dass der Reisende im Falle einer telefonischen oder Internet-Bestätigung des Angebots der Agentur die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Sonderbedingungen und Angebote in jenem Zeitpunkt akzeptiert hat, als er telefonisch oder über das Internet ein Reisearrangement bzw. eine Reise bestellt hat. In Anbetracht seiner Verpflichtung aus dem zweiten Punkt dieses Punktes ist man auch der Ansicht, dass die Agentur dem Reisendem alle vorgeschriebenen Warnungen rechtzeitig und auf die richtige Weise zur Verfügung gestellt hat.
  • Der Vertrag gilt als abgeschlossen am Tag der mündlichen Bestätigung der Annahme des Angebots der Agentur seitens des Reisenden, das die Agentur durch Unterzeichnung des Reisevertrags umsetzt oder im Falle von Telefon- oder Internetverkäufen ab dem Tag, an dem die Agentur dem Reisenden eine schriftliche Bestätigung über die Annahme des Angebots der Agentur durch den Reisenden sendet, wobei die Agentur verpflichtet ist, dem Reisenden nach Bestätigung eine Reisebestätigung auszustellen bzw. zu übermitteln.

EINZAHLUNGEN

  • Im Falle der Bestätigung des Angebots der Agentur seitens des Reisenden per Telefon oder Internet ist seine sofortige Zahlung eine Bedingung für die Buchung der Reisedienstleistung, es sei denn, mit der Agentur wird eine andere Zahlungsfrist vereinbart, die in jedem Fall ein wesentlicher Bestandteil des Reisevertrags ist . Falls der Reisende die Zahlung nicht innerhalb dieser Frist zahlt, gilt der Vertrag als rechtmäßig gekündigt. Gleiches gilt, wenn der Reisende der Agentur seine Kreditkartennummer sofort nach Anmeldung zum Zwecke der Bezahlung der Reise übermittelt und die Zahlung nicht von der Bank oder dem Bankbetreiber des Reisenden genehmigt wurde.
  • Bei anderen Methoden zur Bestätigung des Angebots der Agentur zahlt der Reisende, sofern mit der Agentur nichts anderes vereinbart wurde, 30 % des Auftragswertes bei der Anmeldung und die restlichen 70 % spätestens 15 Tage vor Reiseantritt.
  • Bei Buchung auf Anfrage (RQ-request) zahlt der Reisende eine Kaution in Höhe des Betrags, der von der Höhe der Stornierungskosten des Reiseveranstalters bzw. des Reisedienstleisters und dem voraussichtlichen Abreisedatum abhängt. Der Reisende unterschreibt bei der Anmeldung das Anmeldeformular. Wenn der Reiseveranstalter bzw. der Reisedienstleister eine solche Buchung auf Anfrage bestätigt, gilt der Vertrag mit dem Zeitpunkt der Unterzeichnung des Antragsformulars durch den Reisenden als abgeschlossen und auf diese Weise alles, was in diesen Bedingungen bzw. den Bedingungen des verantwortlichen Veranstalters angegeben ist, als rechtliche Verpflichtung sowohl für den Reisenden wie auch für den Veranstalter.
  • Spezielle Aktions-Geschenkgutscheine und von der Agentur angebotene Sonderangebote, die die Agentur schenkt oder zur Verfügung stellt, werden nur beim Kauf neuer Reisedienstleistungen berücksichtigt und können nicht zur Erfüllung von Verpflichtungen aus bereits abgeschlossenen Verträgen eingelöst werden.
  • Die Tatsache der Zahlung per Kreditkarte seitens eines Mitreisenden oder eines Dritten zum Zwecke der teilweisen oder vollständigen Zahlung im Rahmen dieses Reisevertrags begründet eine gesamtschuldnerische Zahlungsverpflichtung eines solchen Zahlers in Bezug auf die Verpflichtungen aus dem Vertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, jedoch nur bis zur Höhe der Zahlung.
  • Die Agentur kann für den Fall, wenn dieses Kapitel die Kündigung des Vertrags aufgrund der Nichtzahlung des Reisenden vorsieht, den Vertrag aufrechterhalten, was durch die Übergabe der Reisedokumente an den Reisenden nachgewiesen wird, wodurch die Agentur den Reisenden zur sofortigen Ausfüllung seiner Vertragspflichten auffordert.

ANMELDEGEBÜHR, PREISE UND HILFE BEI DER ERHALTUNG VON VISEN

  • Bei Vertragsschluss erhebt die Agentur eine Anmeldegebühr in Höhe von 30 €. Bei sofortiger Zahlung wird ein Rabatt in Höhe von 33,33 % auf die Höhe der Anmeldegebühr gewährt. Für Arrangements bis zu 100 € beträgt die Anmeldegebühr 10 €.
  • Nachträgliche Änderungen (Namen, Anzahl der Reisenden, Termine, Unterkunft und ähnliches), soweit möglich, werden von der Agentur gemäß der Preisliste des Veranstalters bzw. des Reisedienstleisters mit einem Aufpreis von 10 € pro Reisenden berechnet.
  • Wenn der Veranstalter im Programm mehrere Preise für eine unterschiedliche Anzahl von Teilnehmern veröffentlicht, ist der Reisende verpflichtet, den Kaufpreis entsprechend der endgültigen Teilnehmerzahl zu zahlen. Bei der Anmeldung wird dem Reisenden je nach Anbieter ein niedrigerer oder höherer Preis berechnet. Wird die Anzahl der Reisenden im Rahmen des Programms zu einem niedrigeren Preis nicht erreicht, ist der Reisende verpflichtet, die im Programm angegebene Differenz auf Antrag des Reiseveranstalters spätestens am Tag vor Reiseantritt zu zahlen. Bei einem höheren Preis und Erreichen der Anzahl der Passagiere zu einem niedrigeren Preis wird die Differenz spätestens 3 Werktage nach Erhalt des Veranstalterberichts über die endgültige Teilnehmerzahl an den Reisenden zurückerstattet. Falls die Agentur jedoch selber der Veranstalter ist, ist sie dazu verpflichtet dies bis zum Tag des Reiseantritts zu tätigen.
  • Der Reisende kann bei der Agentur auch Unterstützung bei der Erteilung von Visen für die Einreise in ein fremdes Land beantragen. Im Falle der Annahme eines solchen Auftrags erhebt die Agentur eine Gebühr für die Vermittlung bei der Vorbereitung von Visen. Die Höhe der Kosten für die Beantragung eines Visums, die Ausstellung und andere damit verbundene Kosten hängen von dem Land ab, in das Sie reisen. Die Kosten für den Antrag betragen 25 € pro Visum und beinhalten nicht die Kosten für die Beantragung des Visums. Für Verzögerungen bei der Ausstellung oder dem Versenden von Visen durch konsularische Dienste, für den Verlust der per Post geschickten Reisedokumenten, die zur Erlangung von Visen verwendet werden, für die negative Lösung von Visen oder anderen Ereignissen außerhalb des Bereichs der Agentur, die den Reisenden daran hindern würden, Reisedokumente oder erhaltene Visen rechtzeitig zu erhalten oder nicht zu erhalten, ist die Agentur nicht verantwortlich. Die Kosten für die Erlangung eines in diesem Punkt genannten Visums werden von der Agentur nicht erstattet, selbst wenn der Reisende die Reise aufgrund der im vorhergehenden Satz genannten Probleme nicht gemäß dem Programm beginnt oder beendet.

SONSTIGE VERPFLICHTUNGEN UND VERANTWORTLICHKEITEN DES REISEVERANSTALTERS

  • Der Reiseveranstalter ist für die Erfüllung des Pauschalreisevertrags verantwortlich, unabhängig davon, ob die enthaltenen Reisedienstleistungen von ihm selbst oder von einem anderen Unternehmen erbracht werden.
  • Wird ein einzelner Reisedienst nicht gemäß dem Pauschalreisevertrag erbracht, hat der Reiseveranstalter die Nichteinhaltung zu beheben, es sei denn, dies ist nicht möglich, wenn dies unverhältnismäßige Kosten verursachen würde, wobei das Ausmaß der Nichteinhaltung und der Wert der Reisedienstleistungen Berücksichtigt werden, bei denen die Unvereinbarkeit mit dem Vertrag aufgetreten sind.
  • Wenn der Reiseveranstalter die Nichteinhaltung nicht innerhalb einer vom Reisenden festgelegten angemessenen Frist aufhebt, kann der Reisende, außer in den im vorhergehenden Absatz genannten Fällen, die Nichteinhaltung selbst aufheben und die Erstattung der entstandenen Kosten verlangen. Der Reisende muss keine angemessene Frist für die Behebung der Nichteinhaltung festlegen, wenn die Nichteinhaltung so beschaffen ist, dass sie sofort behoben werden muss, oder wenn der Reiseveranstalter sich weigert, die Nichteinhaltung zu beheben.
  • Stellt der Reiseveranstalter nach Beginn des touristischen Pakets fest, dass er nicht in der Lage ist, einen wesentlichen Teil der im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisedienstleistungen einschließlich der Rückreise zu erbringen, bietet er dem Reisenden geeignete alternative Reisedienstleistungen der gleichen oder höheren Qualität als vereinbart an. Wenn die vorgeschlagenen alternativen Reisedienstleistungen zum touristischen Paket geringerer Qualität als im Pauschalvertrag angegeben führen, reduziert der Reiseveranstalter den Preis des touristischen Pakets entsprechend.
  • Ist aufgrund unvermeidbarer und außerordentlicher Umstände nicht möglich, die im Pauschalreisevertrag vereinbarte Rückreise des Reisenden zu gewährleisten, so sind die Kosten für die notwendige Unterbringung die vorzugsweise in derselben Kategorie wie im Pauschalreisevertrag vereinbart vom Reiseveranstalter zu tragen und zwar für jene Anzahl von Übernachtungen, wie gesetzlich bzw. in besonderen Vorschriften der Europäischen Union festgelegt.

SONSTIGE RECHTE DES REISENDEN

  • Der Vertragsunterzeichner der Pauschalreise kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten und damit die Reise stornieren, so dass der Verzicht der Vorteile potenzieller Mitreisender vollständig in seinen Geltungsbereich fällt.
  • Im Falle einer Stornierung der Reise werden dem Reisenden die Rücktrittskosten berechnet; Im Falle einer von der Agentur organisierten Pauschalreise sind diese im Teil 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Kapitel REISERÜCKTIRTT SEITENS DES REISENDEN aufgeführt.
  • Der Reisende kann die Rücktrittskosten aus begründeten Gründen seinerseits durch Zahlung der Rücktrittsversicherung, die gleichzeitig mit der Buchung durchgeführt wird vermeiden, nämlich: falls die Gründe nach Abschluss des Reisevertrags und vor dessen Beginn entstanden sind und die ihn davon abgehalten würden ihn zu schließen, wenn sie bereits bestanden hätten. Der Reisende sollte berücksichtigen, dass die Versicherungsfälle unter diesem Titel sehr begrenzt sind und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versicherungsgesellschaft festgelegt sind, die er vor der Bestellung dieser Versicherung durch die Agentur kennen muss und die aus der Zusammenfassung des Versicherungsschutzes auf der Website ersichtlich sind. Die Tatsache der notwendigen Kenntnis dieser Bedingungen wird vom Reisenden bestätigt, indem er die Agentur anweist, diese Versicherung für ihn abzuschließen.
  • Die Höhe der Prämie ist in der obigen Broschüre angegeben. Im Falle einer erfolgreichen Rückbeziehung auf das Bestehen des Versicherungsfalles liegen die Verwaltungskosten für die Bearbeitung seines Anspruchs zwischen 20 und 50 €. Die Versicherungssumme enthält jedoch weder die Anmeldungskosten noch die Kosten für den Abschluss einer solchen Versicherung.
  • Im Versicherungsfall macht der Reisende die Zahlung der Versicherungsleistung mit dem Formular der Versicherungsgesellschaft geltend, dass von ihm und seinem Arzt korrekt und vollständig ausgefüllt werden muss, wobei er kein Recht hat, die Agentur aufzufordern, dieses Formular an die Versicherung weiterzuleiten. Wenn die Agentur seine Anfrage für eine solche Sendung annimmt, wird davon ausgegangen, dass der Reisende zugestimmt hat, die Agentur über die spezifischen Gründe für seinen Reiserücktritt zu informieren.
  • Der Reisende hat nur im Falle einer Pauschalreise das Recht die Übermittlung zu einem anderen zu beantragen, wobei er sicherstellen muss, dass der Verkaufsservice des Veranstalters diese Anfrage spätestens 7 Tage vor dem Tag der Reise erreichen muss. Um zu vermeiden, dass diese Frist nicht eingehalten wird und deswegen kein Anspruch auf dieses Recht geltend gemacht werden kann, sollte der Reisende die normalen Arbeitszeiten dieses Dienstes zwischen 9.00 und 13.00 Uhr sowie freitags bis 12.00 Uhr einhalten.
  • Der Reisende ist berechtigt, vom Reiseveranstalter eine angemessene Unterstützung bei seinen Reiseproblemen anzufordern, die er unverzüglich leisten muss ohne unnötige Verzögerungen. Er muss relevante Informationen zu Gesundheitsdiensten, lokalen Behörden und konsularischer Unterstützung durch Bereitstellung von Fernkommunikationsmitteln und alternativen Reisearrangements gewährleisten.
  • Wenn der Reiseveranstalter die Verstöße, die die Umsetzung des touristischen Pakets erheblich beeinträchtigen, nicht innerhalb einer vom Reisenden festgelegten angemessenen Frist aufhebt, kann der Reisende vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Er ist jedoch verpflichtet, den Reiseveranstalter darüber unverzüglich zu informieren.
  • Der Reisende kann alternative Reiseleistungen, die ihm vom Reiseveranstalter angeboten werden, nachdem er nach Beginn feststellt, dass er einen wesentlichen Teil der im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisedienstleistungen nicht erbringen kann, ablehnen, jedoch nur, wenn diese nicht mit den im Pauschalreisevertrag angegebenen vergleichbar sind oder wenn das Angebot des Veranstalters zu einer Preissenkung unzureichend ist und keine Einigung über die Angemessenheit dieser Ermäßigung erzielt werden kann.
  • Wenn einzelne Reisedienstleistungen der Pauschalreise bzw. des verbundenen Reisearrangements aufgrund der Insolvenz des Veranstalters der Pauschalreise bzw. des Anbieters, der das entsprechende verbundene Reisearrangement ermöglicht, nicht ausgeführt werden kann, fordert der Reisende den Adressaten, über den er vor Abschluss des Vertrages in Kenntnis gesetzt wurde, zur Gewährleistung auf. Wenn ein solcher Veranstalter bzw. Anbieter eine Agentur ist, müssen sich Reisende in einem solchen Fall an die Gesellschaft Custos Bono, jamstvo za organiziranje potovanj ZTAS, d.o.o., mit der Anschrift Dimičeva 13, 1000 Ljubljana, Telefon + 386 70 822 812 oder E-Mail infocustosbono@gmail.com, bei der die Agentur diesen Reisendenschutz gewährleistet, wenden.

SONSTIGE PFLICHTEN DES REISENDEN

  • Vor Vertragsschluss ist der Reisende verpflichtet das Programm des Veranstalters, das ihm schriftlich oder in elektronischer Form zur Verfügung gestellt wurde, eingehend zu prüfen und kann sich im Falle eines Verzichts auf diese Verpflichtung nicht erfolgreich auf Informationen Rückbeziehen, die er irgendwo oder von irgendjemandem erhalten hat, die dem Veranstalter Verpflichten mehrere oder andere Verpflichtungen als die, die sich aus seinem Reiseprogramm ergeben, zu gewährleisten. Für den Fall, dass die Verpflichtungen des Reisenden aus dem Programm dem Reisenden vor Abschluss des Vertrags nicht vollständig klar wären, ist er verpflichtet, sich direkt vor Abschluss des Vertrags unmittelbar an den Veranstalter zu wenden.
  • Der Reisende ist verpflichtet, die Angaben für Visen bzw. die in anderen Ländern geltenden Einreise- und Ausreiseregelungen, die besonderen Merkmalen in Bezug auf die Gültigkeit von Reisedokumenten zum Zeitpunkt der Einreise in ein fremdes Land sowie zu medizinischen und anderen Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt am Reiseziel erforderlich sind, zu berücksichtigen. Das Reisedokument des Reisenden muss noch mindestens 6 Monate nach dem geplanten Ende der Reise gültig sein, er muss sich rechtzeitig um die Erteilung von Genehmigungen bzw. Einwilligungen eines fremden Landes für die Einreise, sofern erforderlich, kümmern; er muss sich ebenfalls rechtzeitig vollständig für die obligatorischen medizinischen und sonstigen Bedingungen, um die Einreise in ein fremdes Land zu erfüllen, kümmern.
  • Der Reisende ist verpflichtet sicherzustellen, dass ihm sein äußeres Erscheinungsbild oder sein Verhalten es nicht erschweren bzw. nicht unmöglich machen die Grenz-, Zoll- oder medizinischen Formalitäten durchzuführen. Er ist ebenfalls verpflichtet, die Hausordnung in den Restaurants, in Hotels oder anderen Unterbringungseinrichtungen und mit solchen Einrichtungen verwandten Einrichtungen zu beachten, Ordnung in Transportmitteln zu gewährleisten und in jedem Fall mit dem Vertreter des Veranstalters, Reiseleiter oder Dienstleister nach dem Grundsatz guter Glaube und Ehrlichkeit zusammenzuarbeiten.
  • Der Reisende ist verpflichtet, für seine rechtzeitige Ankunft zum Ausgangspunkt der Reise zu sorgen, unabhängig davon, ob der Transport zum Ausgangspunkt von ihm selbst oder von der Agentur organisiert wurde, er ist insbesondere verpflichtet, den Anweisungen des Veranstalters bzw. eines anderen Reisedienstleisters zu folgen. Eine Verspätung des Reisenden aus irgendeinem Grund (auch bei höherer Gewalt) erfolgt ausschließlich auf seine Kosten, es sei denn, es stellt sich heraus, dass sie ausschließlich auf Fahrlässigkeit der Agentur bei der ausdrücklich vereinbarten Organisation des Transports des Reisenden zum Ausgangspunkt der Reise verursacht wurde.
  • Der Reisende sollte bei der Wahl der Dienstleistung, die vom Hotelier bzw. anderen Dienstleister am Bestimmungsort, die nicht im Reisevertrag enthalten sind, achten, noch besonders darauf, dass ihn nach Ausführung der Preis, die Qualität oder der Zeitpunkt der Fertigstellung des Dienstes nicht überraschen. Daher sollte er sich alle erforderlichen Informationen im Voraus vom Anbieter geben lassen.
  • Falle der Verkündung besonderer Sicherheitsmaßnahmen in einem bestimmten Land oder einer bestimmten Region, ist der Reisende verpflichtet, die Anweisungen der zuständigen Behörden strikt zu befolgen.
  • Zu Beginn der Reise ist der Reisende verpflichtet, sich mit dem Reisedokument des Veranstalters bzw. dem Voucher der Agentur auszuweisen. Erhält der Reisende die Reisedokumente 4 bis 5 Tage vor Abflug nicht, ist er verpflichtet, die Gründe dafür sofort an der Verkaufsstelle zu ermitteln.
  • Wenn der Reisende seinen Verpflichtungen aus diesem Artikel nicht nachkommt, haftet er gegenüber dem Veranstalter bzw. der Agentur für den verursachten Schaden. Der Veranstalter bzw. die bevollmächtigte Agentur sind jedoch von jeglicher Haftung für Schäden befreit, die dem Reisende in einem solchen Fall entstehen können.

VERWENDUNG VON DATEN

  • Die Agentur sammelt, verarbeitet und übermittelt personenbezogene Daten von Reisenden wegen der Durchführung von Reiseverträgen bzw. Buchungen für touristische Dienstleistungen und für die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen vor deren Abschluss, alles in Übereinstimmung mit dem Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten und der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates. Falls die Tourismusdienstleister Hoteliers, Fluggesellschaften, Reiseleiter und dergleichen sind, die verpflichtet sind, wegen der Durchführung der Reise die notwendigen personenbezogenen Daten des Reisenden zu übermitteln, ist das Schutzniveau außerhalb der Zuständigkeit der EU, das von der EU und ihren Mitgliedstaaten bereitgestellt wird, nicht möglich zu gewährleisten. Gleiches gilt für die Angaben in den Reisedokumenten des Reisenden bzw. Daten über die Gesundheit bzw. medizinischen Angelegenheiten, die der Reisende der Agentur meldet, und diese zur Durchführung von Reiseverträgen bzw. Buchungen für touristische Dienstleistungen weitergeleitet werden müssen. Es wird davon ausgegangen, dass der Reisende der Auftragnehmer ist bzw. der Besteller der Buchung auf Anfrage und er die personenbezogenen Daten von Mitreisenden, die er bei Vertragsschluss bzw. bei der Bestellung angegeben, mit deren Zustimmung und Kenntnis des Vertragsinhalts bzw. Bestellung, die sich auf ihre personenbezogenen Daten beziehen, eingeholt hat und ist gegenüber diesen Reisenden allein für die Übermittlung ihrer personenbezogenen Daten an die Agentur verantwortlich. Der Reisende stimmt durch Vertragsabschluss bzw. durch die Bestellung einer Buchung auf Anfrage mit dem berechtigten Interesse der Agentur die Verwendung personenbezogener Daten, die der Agentur zur Verfügung gestellt werden auch für folgende Zwecke: statistische Bearbeitung, reisebezogene Benachrichtigungen, Qualitätskontrolle und Benachrichtigung über das Angebot der Agentur. Dabei darf die Agentur für den letztgenannten Zweck folgende personenbezogenen Daten wie Name, Nachname, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer einem externen Auftragnehmer weiterleiten, der solche Mitteilungen über das Angebot personalisiert bzw. versendet. Wenn der Reisende die in diesem Absatz genannten Daten nicht zur Bearbeitung freigibt, kann er dies bei der Anmeldung der Reise angeben oder nachträglich seine Einwilligung widerrufen. Er kann sich auch auf alle anderen Mechanismen berufen, die in den allgemeinen Schutzbestimmungen seiner personenbezogenen Daten vorgesehen sind wie das Recht auf Zugang zu personenbezogenen Daten, deren Berichtigung oder Löschung, Nutzungsbeschränkungen, Weitergabe an einen anderen für die Verarbeitung Verantwortlichen und das Recht, bei der staatlichen Aufsichtsbehörde Berufung einzulegen.

LÖSUNG VON BESCHWERDEN

  • Wenn die Ausführung der vertraglich vereinbarten Reisedienstleistungen nicht qualitätsvoll bzw. unvollständig ist kann der Reisende eine Preisreduzierung für die vereinbarte Pauschalreise verlangen. Hat ihm dies jedoch auch Schaden zugefügt, so hat er auch Anspruch auf Entschädigung.
  • Der Reisende kann keinen Preisnachlass geltend machen, wenn beim Vertreter bzw. Reiseleiter nicht sofort über die Unzulänglichkeit des Service vor Ort Beschwerde einlegt wird bzw. soweit er bei der Lösung der Probleme nicht nach dem Grundsatz von Treue, Glauben und Ehrlichkeit handelt. Wenn der Vertreter des Veranstalters bzw. der Reiseführer nicht innerhalb einer angemessenen Frist verfügbar ist, ist der Reisende verpflichtet, die Mängel der diensthabenden Telefonnummer der Agentur +386 51 674 000 zu melden, unter der die Unterstützung den Reisenden unter dem Namen Sonček angeboten wird. Um geringfügige Mängel im Service aufzuheben, die sich nicht auf den Vertragspreis auswirken, sollte sich der Reisende an den Dienstleister (z. B. Hotelier, Transporteur) wenden. Sollte eine solche Anfrage jedoch nicht erfolgreich sein, muss er unverzüglich den Vertreter des Veranstalters bzw. den Reiseleiter informieren. Der Reisende beweist die Beschwerde vor Ort mit einem Protokoll, das mit dem Vertreter des Veranstalters bzw. dem Reiseleiter erstellt wird sowie mit materiellen Beweisen (Fotos und dergleichen), die er während seines Aufenthalts ohne besonderen Aufwand machen konnte.
  • Der Reisende kann den Veranstalter der Pauschalreise bitten, den Preis zu senken bzw. Schadensersatz durch einen schriftlichen Anspruch innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist geltend zu machen. Wenn der Reisende eine solche Anfrage an die Agentur richtet, leitet die Agentur, falls sie Ihre Reise nicht organisiert hat, diese an den Veranstalter weiter.
  • Der Veranstalter haftet dem Reisenden für Schäden, die maximal das Dreifache des für ihn vertraglich vereinbarten Reisedienstes betragen. Diese Einschränkung gilt nicht im Falle einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes oder des Todes des Reisenden, für die der Veranstalter haften würde. Wenn internationale Konventionen, die für das Land verbindlich sind, in dem der Reiseveranstalter niedergelassen ist den Umfang der Entschädigung oder die Bedingungen einschränken, unter denen der Anbieter einzelner Reisedienstleistungen für die Entschädigung haftet - die Teil des touristischen Pakets sind - ist der Veranstalter auch berechtigt, diese Beschränkungen geltend zu machen.
  • Die Agentur erkennt keinen IRPS-Anbieter als zuständig an, Streitigkeiten über Reiseansprüche eines Reisenden beizulegen.
  • Den Reisenden kann bei der Beilegung eines Streits mit der Agentur im Falle einer Online-Buchung die Online-Plattform unter folgender Adresse hilfreich sein: https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/?event=main.home.show&reload=false.

GÜLTIGKEIT ALLGEMEINER GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  • Wenn eine einzelne Bestimmung dieser Bedingungen von den Bestimmungen im Programm oder im Flugblatt für eine einzelne Reise abweicht, gelten die Bestimmungen des Programms bzw. des Flugblatts.
  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem Tag ihrer Annahme und gelten für alle Vertragsverhältnisse, die nach ihrer Annahme geschlossen werden.
  • Wenn diese Bedingungen dem Reisendem einen engeren Umfang von Rechten einräumen als nach den im Hoheitsgebiet der Republik Slowenien geltenden Vorschriften, gelten im Falle der zwingenden Vorschriften in möglichen Streitigkeiten die Bestimmungen dieser Vorschriften.

ZUSTÄNDIGKEIT DES GERICHTS

  • Im Falle eines Streits, den der Reisende und die Agentur nicht einvernehmlich beilegen können, wählt der potenziell betroffene Reisende als Gläubiger das örtliche zuständige Gericht seiner Wahl zwischen dem Gericht, in dessen Gebiet er seinen ständigen bzw. vorübergehenden Wohnsitz hat, dem Gericht, in dessen Hoheitsgebiet die Agentur niedergelassen ist, und dem Gericht, in dessen Hoheitsgebiet der Vertrag geschlossen wurde, und die möglicherweise betroffene Agentur als Gläubiger wählt das örtlich zuständige Gericht ihrer Wahl aus dem Gericht, in dessen Hoheitsgebiet der Reisende seinen ständigen bzw. vorübergehenden Wohnsitz hat, dem Gericht, in dessen Hoheitsgebiet sie seinen Sitz hat und dem Gericht, in dessen Hoheitsgebiet der Vertrag geschlossen wurde.

BITTE BEACHTEN (Bestandteil von Teil 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen)

KATEGORISIERUNG UND BESCHREIBUNG DER DIENSTLEISTUNGEN

  • Hotels werden gemäß der offiziellen Kategorisierung in einzelnen Ländern gekennzeichnet, die zum Zeitpunkt der Erstellung des Angebots gültig ist und an die der Veranstalter bzw. die Agentur keinen Einfluss hat. Es wird jedoch erwartet, dass die Agentur diese korrekt zusammenfasst, auch wenn sie ihre eigene Einschätzung zum Ausdruck bringt.
  • Der Betrieb von Klimaanlagen in einigen Einrichtungen ist an eine bestimmte Jahreszeit und an einigen Stellen an das Auftreten hoher Temperaturen gebunden und liegt in der alleinigen Verantwortung des Hotels. In neueren Hotels ist der Betrieb der Klimaanlage mit der Anwesenheit von Gästen im Zimmer und der geschlossenen Balkontür verbunden.
  • Wir empfehlen dem Reisenden, die Funktionsweise der Klimaanlage im Gebäude vor der Buchung im Katalog oder beim Verkäufer zu überprüfen, da die Funktionsstörung der Klimaanlage aus den oben beschriebenen Gründen kein Mangel des touristischen Arrangements darstellt.
  • Das Auftreten von Käfern und Insekten, die in begrenztem Umfang durch Risse in Fenstern und Türen und Belüftungsöffnungen gelangen, ist in Gebäuden, insbesondere in der natürlichen Umgebung, weit verbreitet und kann daher nicht beanstandet werden. Wenn das oben genannten den Gästen Unbehagen bereitet, können sie sich an die Rezeption der Einrichtung wenden, die im Rahmen ihrer Möglichkeiten versucht, eine Verringerung des Erscheinungsbilds oder ein Zimmerwechsel sicherzustellen.
  • Bei Arrangements, die als "all inclusive" gekennzeichnet sind, muss die Beschreibung der Dienstleistungen im Programm bzw. Angebot sorgfältig gelesen werden. Normalerweise ist die Grundversorgung bei All-Inclusive Vollpension (Frühstück, Mittag- und Abendessen), die Mahlzeiten beinhalten auch Getränke.
  • Wir betonen insbesondere, dass die meisten der angebotenen Reisedienstleistungen nicht für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet sind. Daher sollte der Reisende den Verkäufer bereits in der Phase des Kennenlernens der Angebote mit solchen Einschränkungen vertraut machen.

REISEORT

  • Der Reiseort ist der Ort, an dem sich die Unterkunft befindet, die Gegenstand eines bestimmten Reisevertrags ist. Wenn im Reisevertrag keine bestimmte Unterkunftseinrichtung angegeben ist, gilt der Reiseort als die Urlaubsregion, in der sich das potenzielle bzw. mit dem Reisevertrag vereinbarte Gebiet in der sich die Übernachtungsmöglichkeit, die durch ihren Namen oder andere identifizierende Merkmale identifizierbar ist, befindet. Eine Urlaubsregion ist das gesamte Gebiet eines einzelnen Touristenzentrums, soweit sich die Auswirkungen dieses Zentrums dorthin erstrecken. Wenn die Reise jedoch auf dem Luft- oder Wasserweg erfolgt, stellt die Urlaubsregion auch ein größeres Gebiet dar, das vom Flughafen oder Hafen dieses Territoriums abgedeckt wird.

UNTERKUNFT, WÜNSCHE DER REISENDEN

  • Wenn der Reisende für ein Zimmer mit besonderen Merkmalen (Meerblick, Balkon, Ausstattung, zwei Einzelbetten, Lage - Ausrichtung, eine bestimmte Etage ...) keinen Aufpreis gezahlt hat, akzeptiert er eine Unterkunft in einem der Zimmer, die offiziell zur Miete an Gäste in der betreffenden Unterkunftseinrichtung registriert sind. Die Verteilung der Zimmer liegt in der alleinigen Verantwortung der Hotels. Der Reiseveranstalter bzw. die Agentur haben keinen Einfluss darauf, sie kann die Wünsche des Reisenden weitergeben, aber nicht garantieren, dass diese erfüllt werden.
  • Bei einer Unterbringung in einem Einzelzimmer muss der Reisende berücksichtigen, dass es normalerweise nicht dem Standard eines Doppelzimmers entspricht, dass es normalerweise klein ist und eine schlechtere Position hat.
  • Bei einer Unterkunft in einem Dreibettzimmer muss der Reisende berücksichtigen, dass es sich meistens um ein Doppelzimmer mit einem Zustellbett handelt und die Unterbringung einer dritten Person nicht dem Standard der Unterbringung der beiden anderen Personen entspricht. Es handelt sich normalerweise um ein Klappbett, das nicht die gleiche Größe und den gleichen Komfort wie ein normales Bett hat und hauptsächlich für Kinder geeignet ist. Der Reisende sollte auch berücksichtigen, dass das Klappbett die Bewegung im Raum erheblich einschränken kann. Die gleichen Warnungen gelten für Doppelzimmer mit Zustellbett.
  • Gemäß den Hotelbräuchen und -standards bedeutet ein mit "Meerseite" (MS) bezeichnetes Zimmer, ein Zimmer im Teil des Hotels, mit Blick auf das Meer und bedeutet, sofern der Veranstalter nicht ausdrücklich etwas anderes angibt, nicht unbedingt "Meerblick". Letzteres kann insbesondere in den unteren Stockwerken durch verschiedene architektonische oder natürliche Barrieren wie Gebäude, Bäume, geografische Merkmale und dergleichen behindert werden. Ein mit "Park Side" (PS) bezeichnetes Zimmer ist ein Zimmer, das sich nicht im Teil des Hotels befindet, der dem Meer zugewandt ist. Außer in der Natur kann ein solcher Raum auch einen Blick auf den Parkplatz, die Straße und benachbarte Gebäude bieten ...
  • Wie üblich kann das Zimmer am Tag der Ankunft zwischen 12 und 16 Uhr und die Apartments zwischen 14 und 16 Uhr belegt werden. Bei der Abreise muss man das Zimmer bzw. das Apartment bis 10 Uhr verlassen, da man diese für neue Gäste vorbereiten muss. Für die genauen Belegzeiten bzw. Uhrzeiten beim Verlassen des Zimmers gelten die Bestimmungen der einzelnen Unterkünfte.

AUSFLÜGE - OPTIONAL

  • Optionale Ausflüge und Besichtigungen werden von lokalen Agenturen organisiert, die dem Hotel angeboten werden, um sein Angebot zu bereichern. Der Veranstalter hat keinen Einfluss auf die Durchführung solcher Reisen bzw. Besichtigungen und übernimmt keine Verantwortung, da ihre Umsetzung außerhalb ihres Anwendungsbereichs liegt, obwohl die Vertreter des Veranstalters am bestimmten Ziel die Reisenden über das Angebot dieser Reisen informieren und ihnen helfen, ihre Teilnahme an solchen Reisen oder Besichtigungen sicherzustellen.
  • Um seine Rechte bei unsachgemäßer Durchführung einer solchen Reise oder Besichtigung zu schützen, muss sich der Reisende direkt an den Anbieter einer solchen Dienstleistung wenden.

TEIL 2

ALLGEMEINE BESTIMMUNG

  • Die Bestimmungen dieses Teils gelten zusammen mit den Bestimmungen von Teil 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur für Arrangements, bei denen als Veranstalter der Reise das Reisebüro Sonček d. o. o. auftritt (im Folgenden als Veranstalter bezeichnet) und für die im Satz 3 der einleitenden Bestimmung von Teil 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Fälle.

PREISE DER ARRANGEMENTS

  • Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die veröffentlichten Preise in den Preislisten bzw. Reiseprogrammen im Falle von Preisänderungen für Transportdienstleistungen aufgrund der Kraftstoffpreisänderungen oder anderen Preisänderungen der Energiequellen, Steuern oder Gebühren für Reiseleistungen, die im Vertrag von Dritten enthalten sind, die nicht direkt an die Pauschalreise gebunden sind, einschließlich Kurtaxen, Landegebühren oder Gebühren für die Ein- oder Ausschiffung in Häfen und Flughäfen oder wenn sich das Verhältnis zwischen den Währungen, auf deren Grundlage der Preis der Reise berechnet wird, ändern. Die Zustimmung des Käufers, den Preis des Arrangements bis zu 8 % zu erhöhen, ist nicht erforderlich. Ist die Preiserhöhung jedoch höher, hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, ohne Schadensersatz leisten zu müssen.
  • Bei einer Reduzierung der vorgenannten Kosten zwischen Vertragsschluss und Beginn der Pauschalreise hat der Reisende Anspruch auf Preissenkung. In diesem Fall kann der Reiseveranstalter von dem des Reisenden geschuldeten Betrag die tatsächlichen Verwaltungskosten abziehen, die durch die Preissenkung entstehen.
  • Der Preis wird neu ermittelt, indem nur die prozentuale Änderung der geänderten Kosten berücksichtigt wird, wobei der strukturelle Anteil zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses berücksichtigt wird.

DAS RECHT DES VERANSTALTERS DAS PROGRAMM ZU ÄNDERN ODER ZU STORNIEREN

  • Der Veranstalter kann die Pauschalreise teilweise oder vollständig stornieren, wenn vor oder während der Durchführung außergewöhnliche Umstände eintreten, die nicht vermieden oder verhindert werden konnten und die ein berechtigter Grund für den Veranstalter wären, das Programm nicht zu veröffentlichen bzw. die Buchungen anzunehmen, wenn sie zum Zeitpunkt der Veröffentlichung und des Verkaufs der Vereinbarung bestehen würden.
  • Der Veranstalter kann die im Vertrag vereinbarte Unterkunft ändern, was unter anderem auch erst vor Ort geschehen kann, jedoch nur mit einer Unterkunft in einem Gebäude der gleichen oder einer höheren Kategorie. Ein höherer Preis für die Unterkunft belastet den Reisenden nicht.
  • Aus organisatorischen oder wetterbedingten Gründen kann der Veranstalter das Programm ändern, indem er es in einer anderen Reihenfolge, entsprechend den tatsächlichen Möglichkeiten, ausführt.
  • Der Veranstalter kann das Arrangement auch dann stornieren, wenn die für die Art des Arrangements vorgesehene Mindestanzahl von Reisenden nicht angemeldet ist oder wenn im Falle einer Stornierung seitens der Reisenden gemäß diesen Bedingungen die Gesamtzahl der Reisenden unter die vorgesehene Mindestanzahl von Reisenden fällt, dass für die einzelne Art des Arrangements vorgesehen ist. Wenn das Programm nicht die Mindestanzahl von Reisenden angibt, die für die Reise erforderlich sind, gelten folgende Kriterien:
    • für Arrangements, wofür nur zu diesem Zweck die Flugzeuge gemietet werden (Charter) 80% Flugzeugbelegung;
    • für Busarrangements 45 Fahrgäste;
    • für IT-Arrangements (mit regulären Linien) 25 Reisende;
    • für Reisen auf interkontinentalen Strecken - mindestens 15 Reisende in einer Gruppe.
  • Der Veranstalter ist verpflichtet, die Reisende innerhalb der gesetzlichen Frist vor Beginn des Arrangements über die Stornierung zu informieren. In diesem Fall haftet der Veranstalter nicht gegenüber dem Reisenden und ist verpflichtet, den bis zum geplanten Datum des Reisebeginns erhaltenen Kaufpreis zurückzugeben.
  • Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Reisebeginn bzw. das Ende der Pauschalreise und die Richtung der Reise aufgrund von Änderungen der Bedingungen für die Reise bzw. das Eintreten außerordentlicher Umstände ohne besondere Entschädigung und in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften im Personenverkehr zu ändern.
  • Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch Verspätungen des Beförderers entstehen, sowie für Änderungen des Programms, die sich daraus ergeben würden. · Im Falle einer Stornierung der Reise durch den Veranstalter gemäß diesen Bedingungen hat der Reisende keinen Anspruch auf Erstattung des erforderlichen Visums oder der vom Programm geforderten Impfkosten für die Einreise in das Land, in das die Reise erfolgen sollte.

REISERÜCKTTRIT SEITENS DES REISENDEN

  • Wenn der Reisende vom Pauschalreisevertrag zurücktreten möchte, muss er dies schriftlich tun. Grundlage für die Kostenberechnung ist der Zeitpunkt, zu dem der Veranstalter den Rücktritt des Reisenden vom Vertrag erhält, wobei der Reisende die normalen Arbeitszeiten des Verkaufsdienstes des Veranstalters zwischen 9.00 und 13.00 Uhr sowie freitags bis 12.00 Uhr berücksichtigen muss. Im Falle eines Rücktritts werden folgende Stornierungskosten berechnet:
    bis zu 30 Tage vor dem Antritt der Reise20 % des Wertes des Arrangements
    29 bis 22 Tage vor dem Antritt der Reise40 % des Wertes des Arrangements
    21 bis 15 Tage vor dem Antritt der Reise60 % des Wertes des Arrangements
    14 bis 8 Tage vor dem Antritt der Reis80 % des Wertes des Arrangements
    7 Tage bis einschließlich dem Tag des Antritts der Reise100 % des Wertes des Arrangements
  • Stornierungskosten in Höhe von 100 % des Wertes werden auch für den Fall berechnet, wenn der Reisende nicht pünktlich am Abflugort oder in der Unterkunftseinrichtung erscheint (non show) oder er das Arrangement storniert bzw. die Reise, nachdem sie begonnen hat, unterbricht. Für den Fall, dass der Anbieter der verkauften individuellen Reiseleistung keine günstigere Lösung für den Reisenden bietet, werden Stornierungskosten in Höhe von 100 % des Wertes in Fällen berechnet, in denen der Reisende vom Vertrag einer individuellen Reiseleistung (Transport, Unterkunft, Mietwagen, Fahrkarten usw.) bzw. vom verknüpften Reisevertrag zurücktritt oder wenn er diese Reiseleistung nicht nutzt, unabhängig davon, ob der Anbieter eine Agentur oder ein Dritter ist. · Der Rücktritt des Reisenden hat keinen Einfluss auf die bezahlte Anmeldegebühr und die Versicherungskosten. Zusätzlich werden ihm die Stornierungskosten berechnet, die gemäß der obigen Tabelle berechnet werden.
Reisebüro Turistična agencija Sonček d. o. o., Maribor (gültig ab den 15. 4. 2021)