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Die angebotene Kombination der Reiseleistungen ist ein Tourismuspaket im Sinne des Gesetzes über den Verbraucherschutz. Somit können alle EU-Rechte hinsichtlich der Tourismuspakete ausgeübt werden. Das Unternehmen Turistična agencija Sonček d.o.o. übernimmt die volle Verantwortung für die Ausführung des ganzen Tourismuspakets. Außerdem gewährleistet das Unternehmen Turistična agencija Sonček d.o.o. im Einklang mit dem Gesetz über den Verbraucherschutz, dass im Fall von Liquiditätsproblemen des Unternehmens alle Ihre Zahlungen erstattet werden und für Ihre Rückkehr (falls das Tourismuspaket auch Transport einschließt) gesorgt wird.

Wesentliche Rechte nach dem Gesetz über den Verbraucherschutz:

  • Verbraucher erhalten alle wesentlichen Informationen über das Tourismuspaket vor dem Abschluss des Vertrages über der Pauschalreise.
  • Für eine zufriedenstellende Ausführung aller Reiseleistungen nach dem Vertrag ist wenigstens ein Unternehmen verantwortlich.
  • Verbraucher erhalten eine Telefonnummer für Notfälle oder Informationen über eine Kontaktstelle für die Kommunikation mit dem Veranstalter oder der Reiseagentur.
  • Verbraucher können bei einer rechtzeitigen Mitteilung und mit Zuzahlung eventueller Zusatzkosten das Tourismuspaket auf eine andere Person Übertragen.
  • Der Preis des Tourismuspakets kann nur erhöht werden, wenn besondere Kosten auftreten (z. B. Treibstoffkosten) und wenn das ausdrücklich im Vertrag vereinbart ist, aber in keinem Fall später als 20 Tage vor dem Beginn des Tourismuspakets. Falls der Preis um mehr als 8 Prozent des Wertes des Tourismuspakets erhöht wird, kann der Verbraucher den Vertrag wiederrufen. Falls sich der Veranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat auch der Verbraucher das Recht auf eine Preisermäßigung, wenn es zu einer Verringerung der sachbezogenen Kosten kommt.
  • Verbraucher können den Vertag ohne einer Rücktrittsentschädigung wiederrufen und erhalten eine Rückerstattung aller Zahlungen bei einer wesentlichen Veränderung eines der Hauptelemente des Tourismuspakets, außer dem Preis. Falls das Unternehmen, das für das Tourismuspaket verantwortlich ist, das Paket vor seinem Beginn wiederruft, sind Verbraucher gegebenenfalls zu einer Rückerstattung der Zahlung berechtigt, und zu einem Schadensersatz. – Verbraucher können im Fall außergewöhnlicher Umstände dem Vertrag vor dem Beginn des Tourismuspakets ohne einer Rücktrittsentschädigung wiederrufen, zum Beispiel wenn im Zielort schwere Sicherheitsbedenken auftreten, die wahrscheinlich das Tourismuspaket beeinflussen könnten.
  • Außerdem können Verbraucher jederzeit vor dem Beginn des Tourismuspakets den Vertrag gegen eine entsprechende und berechtigte Rücktrittsentschädigung wiederrufen.
  • Falls wesentliche Elemente des Tourismuspakets nach seinem Beginn nicht im Einklang mit der Vereinbarung gewährleistet werden können, müssen dem Verbraucher geeignete alternative Arrangements ohne Zusatzkosten angeboten werden. Verbraucher können ohne einer Rücktrittsentschädigung den Vertrag wiederrufen, wenn die Leistungen nicht im Einklang mit dem Vertrag ausgeführt werden, was einem wesentlichen Einfluss aus das Tourismuspaket hat, und wenn der Veranstalter die Probleme nicht behebt.
  • Verbraucher sind auch zu einer Preisermäßigung und/oder einem Schadensersatz berechtigt, wenn Reiseleistungen nicht ausgeführt oder auf eine unangemessene Weise ausgeführt werden.
  • Falls Verbraucher in Schwierigkeiten geraten, muss der Veranstalter die nötige Hilfe leisten.
  • Falls der Veranstalter oder der Verkäufer der Reise, der eine Liquiditätsgarantie gewährleistet, Liquiditätsprobleme hat, werden alle Zahlungen rückerstattet. Falls der Veranstalter oder der Verkäufer der Reise, der eine Liquiditätsgarantie gewährleistet, Liquiditätsprobleme nach dem Beginn des Tourismuspakets hat und das Tourismuspaket auch einen Transport enthält, wird auch für die Rückkehr der Verbraucher gesorgt.

Turistična agencija Sonček gewährleistet die Garantie im Fall von Liquiditätsproblemen nach dem Gesetz ZVPot mit einer Bankbürgschaft herausgegeben von Nova Ljubljanska banka d.d., Trg republike 2, Ljubljana. Falls die Ausführung der vereinbarten Vertragsleistungen wegen Liquiditätsproblemen des Unternehmens Turistična agencija Sonček verweigert wird, können sich Verbraucher auf den Begünstigten dieser Bankbürgschaft, das Unternehmen Custos Bono, jamstvo za organiziranje potovanj ZTAS, d. o. o., mit der Adresse Dimičeva 13, 1000 Ljubljana, Telefon + 386 70 822 812 und E-Mail infocustosbono@gmail.com, für die Ausübung von Rechten hinsichtlich der Insolvenzversicherung des Veranstalters wenden.

Das Gesetz über den Verbraucherschutz (ZVPot) finden Sie hier.